Beitragsseiten

Transport gefährlicher Güter (GGV)

Werden gefährliche Stoffe transportiert, werden sie als gefährliche Güter bezeichnet und unterliegen Gefahrgut Verordnung (GGV). Beim Gefahrguttransport werden die Fahrzeuge mit einer Warntafel und/oder Gefahrenzettel gekennzeichnet. Gefahrgutverordnungen gibt es für jedes Transportmittel auf Strasse, Schienen, See oder Binnenschifffahrt.

Gefahrklasse

Gefahrenzettel

Warntafel

Maßnahmen

Hinweise

 1.1 bis 1.3

Gefahrzettel 1 1

Außer den Warntafeln vorne und hinten muss das Fahrzeug an den Seiten und an der Rückseite mit je einem Gefahrenzettel versehen sein, wie die Versandstücke, die es befördert.

Warntafel 1

  • Bei Brandgefahr evakuieren
  • Aus der Deckung heraus arbeiten
  • Besondere militärische Kennzeichnungen beachten.

 1.4

Gefahrzettel 1 2

 1.5

Gefahrzettel 1 3

 2

Gefahrzettel 2

Warntafel 2

  • Atem- und Körperschutz für die Einsatzkräfte vorsehen
  • Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder ablenken
  • Im Brandfall den Behälter und Umgebung aus der Deckung kühlen.
  • Brennendes Gas nicht löschen, Gaszufuhr absperren.
  • Leckstelle abdichten
  • Kanalisation, Schächte, Keller und Gewässer sichern.
  • Explosionsgeschützte Geräte verwenden
  • Im explosions- gefährdeten Bereich kein ungeschütztes Sprech- funkgerät betreiben
  • Diese Stoffe werden auch tiefkalt verflüssigt transportiert (Erfrierungsgefahr)
  • Nicht in verflüssigtes Gas spritzen
  • Gefahr des Druckbe- hälterzerknalls beachten

 3

Gefahrzettel 3

Warntafel 3

  • Atem- und Körperschutz für die Einsatzkräfte vorsehen
  • Im Brandfall Behälter und Umgebung kühlen
  • Ausbreitung verhindern, Flüssigkeit auffangen, Leckstellen abdichten
  • Flüssigkeiten mit Schaum abdecken
  • Kanalisation, Schächte, Keller und Gewässer sichern.
  • Messgeräte einsetzen
  • Zündquellen fernhalten, vermeiden, ausschalten
  • Elektrostatische Aufladung als Zündquelle beachten
  • Explosionsgeschützte Geräte verwenden
  • Im explosionsgefährdeten Bereich kein ungeschütztes Sprechfunkgerät betreiben

 4.1

Gefahrzettel 4 1

Warntafel 4

Atem- und Körperschutz für die Einsatzkräfte vorsehen

  • Explosionsgefahr pulverförmiger Stoffe
  • Brandgase können stark reizend oder giftig sein
  • Diese Stoffe werden auch als heiße Schmelze transportiert
  • Wenn auf dem Gefahrzettel 4.3 eingetragen ist oder ein X vor Gefahrnummer steht reagiert der Stoff heftig mit Wasser. Es entstehen entzündliche Gase.

 4.2

Gefahrzettel 4 2

 4.3

Gefahrzettel 4 3

Warntafel 4 X

 5.1

Gefahrzettel 5 1

Warntafel 5

  • Atem- und Körperschutz für die Einsatzkräfte vorsehen
  • Im Brandfall Löschangriff mit großen Wassermengen aus sicherer Entfernung
  • Ausgelaufene flüssige Stoffe nicht mit brennbaren Bindemitteln aufnehmen
  • Explosionsgefahr bei Gefahrklasse 5.2

 5.2

Gefahrzettel 5 2

 6.1

Gefahrzettel 6 1 1

Warntafel 6

  • Atem- und Körperschutz für die Einsatzkräfte vorsehen
  • Ausbreitung verhindern, den Stoff auffangen und Leckstelle abdichten
  • Kanalisation, Schächte, Keller und Gewässer sichern
  • Messgeräte einsetzen
  • ggf. Desinfektionsmaßnahmen vorbereiten
 

Gefahrzettel 6 1 2

 6.2

Gefahrzettel 6 2

 7

Gefahrzettel 7 1

Außer den Warntafeln vorne und hinten, führt das Fahrzeug an den Seiten und an der Rückseite je einen Gefahrenzettel

  • Atem- und Körperschutz für die Einsatzkräfte vorsehen
  • Abstand von der Strahlenquelle halten
  • Abschirmung ausnutzen
  • Aufenthaltsdauer begrenzen
  • Messgeräte einsetzen

Feuerwehr mit Strahlenschutzsonderausrüstung anfordern 

Gefahrzettel 7 2

Warntafel 7

Gefahrzettel 7 3

Gefahrzettel 7 a

 8

Gefahrzettel 8

Warntafel 8

  • Atem- und Körperschutz für die Einsatzkräfte vorsehen
  • Ausbreitung verhindern, den Stoff auffangen und Leckstelle abdichten
  • Gas- oder Dampfwolke mit Sprühstrahl niederschlagen
  • Kanalisation, Schächte, Keller und Gewässer sichern
  • Messgeräte einsetzen
  • Diese Stoffe werden auch in heißem Zustand transportiert
  • Nicht in Flüssigkeit spritzen

 9

Gefahrzettel 9

Warntafel 9

  • Atem- und Körperschutz für die Einsatzkräfte vorsehen

Hierzu gehören asbest- und dioxinhaltige Stoffe sowie verflüssigte Metalle und umweltgefährliche Stoffe