Die Ausbildung aller Feuerwehrangehörigen erfolgt - bis auf die Grundausbildung und die grundlegenden technischen Lehrgänge - als Landesaufgabe an der Nds. Akademie für Brand- und Katastrophenschutz in Celle und Loy (Rastede).
Beide Landesfeuerwehrschulen bieten zur Zeit 220 Lehrgangsplätze an und stellen neben dem Ausbildungsbetrieb auch Verpflegung und Unterkunft zur Verfügung. Für diese Aufgaben sind an beiden Landesfeuerwehrschulen insgesamt ca. 75 Angestellte beschäftigt. Hinzu kommen für fachspezifische Belange Gastdozenten aus den Feuerwehren und anderen Einrichtungen.
Die Lehrgänge dort gehen oftmals über mehrere Tage oder Wochen, nicht selten opfert ein Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr ein Teil seines Jahresurlaubes um an diesen Lehrgängen teilnehmen zu können. Allerdings besteht nach dem NBrandSchG für den Arbeitgeber die Verpflichtung, den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr für diese Zeit unbezahlten Urlaub zu gewähren.
Die technischen Lehrgänge - Maschinistenlehrgang, Atemschutzgeräteträgerlehrgang, Sprechfunkerlehrgang und weitere spezialisierte Lehrgänge (Gerätewart, Gefahrgut)- werden in der Feuerwehrtechnischen Zentrale FTZ Uelzen durchgeführt. Diese Lehrgänge werden an mehreren Ausbildungsabenden in der Woche und an den Wochenenden durchgeführt.
Der Aufwand an Freizeit der für diese Lehrgänge aufgebracht wird ist enorm, nicht nur von den Teilnehmern, auch von den Ausbildern. Die für den Feuerwehrmann wichtigsten Lehrgänge sind Maschinistenlehrgang, Atemschutzgeräteträgerlehrgang und Sprechfunkerlehrgang. Für jeden dieser drei genannten Lehrgänge müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Jeder Feuerwehrmann muß 18 Jahre (außer bei Sprechfunker) alt sein und die Feuerwehr-Grundausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Vor dem Atemschutzgeräteträgerlehrgang wird jeder Feuerwehrangehörige auf seine Tauglichkeit ärztlich untersucht (G26 Untersuchung). Erst wenn der Feuerwehrangehörige für tauglich befunden wurde, darf er an diesen Lehrgang teilnehmen. Diese ärztliche Untersuchung ist bis zum 50. Lebensjahr alle drei Jahre zu wiederholen, ab dem 50. Lebensjahr, jedes Jahr. Die körperlichen Anforderungen sind, gerade beim Atemschutzgeräteträger, sehr hoch.
Die Ausbildung zum Maschinisten erfolgt in 35 Stunden. Ziel ist es, den Feuerwehrangehörigen an den unterschiedlichen Geräten und Maschinen, die in der Feuerwehr zur Anwendung gelangen, auszubilden. Der Maschinist hat die Aufgabe alle Aggregate, Pumpen und Armaturen zu bedienen und auf ihre Sicherheit und Leistungsfähigkeit hin, zu überprüfen. Nach einem Einsatz stellt der Maschinist die Einsatzfähigkeit des ihm anvertrauten Fahrzeugs wieder sicher und meldet Einsatzbereitschaft.
Feuerwehr Technische Zentrale in Uelzen |
In der Sprechfunkerausbildung wird dem Feuerwehrangehörigen in 16 Lehrgangsstunden, die nötige Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten vermittelt. Im Sprechfunkverkehr gibt es einige Regeln die unbedingt einzuhalten sind um missverständliche Anweisung und somit unnötige Rückfragen zu vermeiden. Sehr schnell kann in einem Einsatz das Sprechfunkaufkommen stark ansteigen, da muss jede Rückfrage oder Anweisung klar und unmissverständlich sein.