Gemäß GG Artikel 30,70 und 74 ist der Brandschutz Sache der Länder. Jedes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland hat daher ein Gesetz über die Organisation und den Einsatz der Feuerwehren erlassen. In diesen Gesetzen wird den Städten und Gemeinden diese Aufgaben übertragen. Nach den Brandschutzgesetzen der Länder ist jeder männliche Bürger einer Gemeinde verpflichtet, sofern sich keine Freiwillige finden lassen, Feuerwehrdienst zu leisten, sobald er 18 Jahre ist.

Wir kennen in Deutschland folgenden Formen der Feuerwehren :

  • Freiwillige Feuerwehren (FF) (Regelform der Feuerwehren in Deutschland)
  • Pflichtfeuerwehren (PF) (wenn keine Feuerwehr aus Freiwilligen gebildet werden konnte)
  • Berufsfeuerwehren (BF) (in Städten mit mehr als 100.000 Einwohner Pflicht)
  • Werksfeuerwehren (WF) (in größeren Betrieben)

Jede Gemeinde / Samtgemeinde hat nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Freiwillige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, auszubilden und zu unterhalten. Die Voraussetzungen hierfür müssen die Samtgemeinden durch spezielle Satzungen, Alarmierungs- und Einsatzplanungen schaffen. Die Angehörigen einer Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig und erhalten lediglich die Ausrüstung gestellt. Führungskräfte bekommen zusätzlich eine Entschädigung für ihren Aufwand. Die Feuerwehren einer Samtgemeinde untergliedern sich entsprechend der Mindeststärke-Verordnung in :

 

 

Mindeststärke

Mindestausrüstung

Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung

22

Feuerwehr mit Grundausstattung

Stützpunktfeuerwehren

32

Stützpunktfeuerwehr

Schwerpunktfeuerwehren

42

Schwerpunktfeuerwehr

(Gemäß niedersächsischem Brandschutzgesetz hat die FF Wriedel-Schatensen den Status einer Stützpunktfeuerwehr)

Die Ortsfeuerwehr untersteht der Leitung des Ortsbrandmeisters, die Freiwillige Feuerwehren der Samtgemeinde der Leitung des Gemeindebrandmeisters. Alle Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinden bilden die Kreisfeuerwehr. Sie wird vom Kreisbrandmeister geleitet.

Dieser wird, soweit der Landkreis in Brandschutzabschnitte untergliedert ist, von den Abschnittsleitern unterstützt. Je Brandschutzabschnitt ist unter der Leitung des Abschnittsleiters eine Kreisfeuerwehrbereitschaft aufzustellen. Diese bilden ebenfalls die Brandschutzeinheiten für den Katastrophenschutz. Die Landkreise sorgen für zentrale Einrichtungen des überörtlichen Brandschutzes, Wartung und Pflege der Fahrzeuge und Ausrüstung, Schulung und Alarmierung der Feuerwehren sowie spezielle Feuerwehrgroßgeräte. Ihnen obliegt auch die unmittelbare Aufsicht über die gemeindlichen Feuerwehren hinsichtlich Stärke, Ausrüstung, Ausbildung und Einsatzbereitschaft.

Auf der Ebene der Bezirksregierung werden die Freiwilligen Feuerwehren durch die Bezirksbrandmeister vertreten. Sie beraten die Gemeinde- und Kreisbrandmeister, überprüfen die Ausbildungseinrichtungen der Landkreise und kontrollieren die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren.