Anlässlich des 50 jährigen Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr Wriedel-Schatensen fand 1970 nach 1966 zum zweiten mal in Wriedel der Kreisfeuerwehrtag statt. Zu diesem Anlass wurde eine Festschrift verfasst die hier komplett nachgelesen werden kann.

 

Festschrift zum Kreisfeuerwehrtag

am 1. und 2. August 1970 in Wriedel-Schatensen

 

Fünfzig Jahre ist sie jetzt alt, die Freiwillige Feuerwehr Wriedel-Schatensen. Begründet nach dem 1. Weltkrieg, gab sie sich am 7. Mai 1920 ihre ersten "Statuten". Der Vorstand setzte sich damals aus folgenden Männern zusammen:

 

Hermann Schütze, Hauptmann
Heinrich Neben, Hauptmann-Stellvertreter und Schriftführer
Heinrich Horns, Zugführer des Steigerzuges
Georg Wulze, Zugführer des Spritzenzuges
Wilhelm Gade und Karl Hintz, Rottführer des Steigerzuges
Wilhelm Cordes u. Friedrich Studtmann, Rottführer des Spritzenzuges.

Außerdem gehörten zu den Begründern:

Hermann Aevermann,
Otto Bergmann,
Albert Brammer,
Friedrich Hellmann,
Wilhelm Jürges,
Wilhelm Kirbis,
Gustav Könemann,
Rudolf Körner,
Rudolf Kruckenberg,
Friedrich Lemcke,
Christian Mesecke,
Otto Munstermann,
Heinrich Petersen,
Wilhelm Rabe,
Wilhelm Schröder,
Gustav Steer,
Johannes Voigts.

 

 Statuten von 1920

für die
Freiwillige Feuerwehr Wriedel u. Schatensen

 1

Der Zweck der Freiwilligen Feuerwehr Wriedel-Schatensen
ist, bei Feuersgefahr in Wriedel und Umgegend tätige Hülfe
zu leisten. Die Leitung der Brandlöschung regelt sich nach
der Polizei Verordnung vom 15..11..1908, betr. die Regelung
des Feuerlöschwesens.

2

Die Feuerwehr besteht aus dazu geeigneten, in Wriedel
und Schatensen angesessenen Männern. Anmeldungen können
nur persönlich beim Hauptmann gemacht werden; über die
Aufnahme entscheidet der Vorstand.

3

Der Eintretende hat sich den bestehenden Statuten, sowie
den Beschlüssen der Feuerwehr durch eigene Namensunterschrift
zu unterwerfen.

4

Eine bestimmte Dienstzeit wird nicht vorgeschrieben, jedoch
hat derjenige, der aus der Feuerwehr austreten will, seinen
Austritt dem Hauptmann drei Monate vorher in seiner Wohnung
anzuzeigen und geht damit jegliches Anrecht an das Inventar
und Vermögen der Freiwilligen Feuerwehr verloren.

5

Die Einteilung der einzelnen Abteilungen geschieht durch
den zeitigen Hauptmann und Zugführer. Die Feuerwehr besteht
aus zwei Zügen:
1. Zug: Rettungsmannschaften Steiger, Rohrführer, Retter
und Wachtmannschaften.
2. Zug: Spritzenmannschaften.
Jeder Zug hat 2 Rotten, die einem Rottenführer unterstehen.

6

Die ganze Schar befehligt der Hauptmann. Jeden Zug
leitet ein Führer. Die Spritze wird von einem sachverständigen
Spritzenmeister beaufsichtigt. Für jeden der Benannten ist ein
Stellvertreter zu wählen.

7

Die Feuerspritze der Gemeinde Wriedel ist der Freiwilligen
Feuerwehr Wriedel Schatensen zum Gebrauch übergeben
und steht die Mitaufsicht dem Gemeindevorsteher zu.
Etwaige Reparaturen besorgt der Spritzenmeister gegen Entgelt.

8

Die Uniformen und Ausrüstungsgegenstände werden
von den Gemeinden angeschafft und bleiben Eigentum derselben.
Jedes Mitglied hat die gelieferten Uniformstücke,
Geräte usw. in gutem Zustande zu erhalten, auch darf er
dieselben nur im Dienst tragen und gebrauchen. Selbstverschuldete
Reparaturen, die ausweislich nicht durch den Dienst
verursacht sind, haben die Besitzer aus eigenen Mitteln zu
bestreiten.

9

Den Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr bildet der
Hauptmann, dessen Stellvertreter, der gleichzeitig Schriftführer
ist, die beiden Zugführer und die 4 Rottführer.

10

Alle Ämter sind Ehrenämter und werden unentgeltlich
verwaltet. Bare Auslagen werden vergütet.

11

Die Wahl der Vorstandsmitglieder und deren Stellvertreter
findet alle Jahre statt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Im übrigen ist jedes Mitglied verpflichtet, jedes ihm
von der Feuerwehr übertragene Amt zu übernehmen, sofern
ihn nicht besondere Hindernisse davon abhalten.

12

Der Hauptmann, sowie dessen Stellvertreter und Schriftführer
werden von der ganzen Feuerwehr gewählt; die Zugführer,
Rottführer und beider Stellvertreter wählt jeder Zug
aus seiner Mitte. Die Wahl des Hauptmanns geschieht unter
Leitung des bisherigen Hauptmanns durch Stimmzettel.
Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet
das Los. Die Vertretung des Hauptmanns übernimmt der Hauptmann
Stellvertreter, die der Zugführer und Rottführer die
dazu bestimmten Stellvertreter. Der 1. Rottführer des Steiger
und Spritzenzuges ist gleichzeitig Zugführer Stellvertreter.

13

Alljährlich findet unter Vorsitz des Hauptmanns eine
Hauptversammlung statt, in welcher die Angelegenheiten der
Feuerwehr verhandelt werden sollen.

14

Die Übungen der Feuerwehr finden nach Bedarf statt
und werden durch den Hauptmann oder dessen Stellvertreter
angeordnet. Die Ladung der Mitglieder geschieht durch den
Hauptmann oder Stellvertreter.

15

Kein Mitglied darf die Übung oder Brandstätte verlassen,
bevor nicht der Befehl oder die Erlaubnis von dem
deinstuenden Hauptmann gegeben ist.

16

Nach jedem Brande, sowie nach jeder Übung findet
eine Inspizierung der Geräte durch den Vorgesetzten statt.
Etwaige Unverzüglich bei einem Brände oder bei einer
Übung sollen bei dem nächsten Zusammentreffen durch den
Führer bzw. dessen Stellvertreter gerügt werden.

17

Jedes dienstliche Vergehen wird von dem Vorstande,
nötigenfalls unter Ausschluß des beteiligten Führers,
mit Geldbuße von 1 bis 6 Mk. bestraft. Sollte das Ausscheiden
eines Mitgliedes nötig werden, so hat die ganze Wehr darüber
zu entscheiden.

18

Der Hauptmann Stellvertreter und Schriftführer unterstützt
den Hauptmann bei der Anfertigung der schriftlichen
Arbeiten der Freiwilligen Feuerwehr, verwaltet die Beiträge,
Strafgelder, Belohnungen und dergl. und legt alljährlich in
der Hauptversammlung Rechnung über Einnahme und Ausgabe
ab. Über einen etwaigen Überschuß verfügt die Hauptversammlung.

19

Eine Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr kann nur
dann erfolgen, wenn sie von mindestens dreiviertel
sämtlicher Mitglieder in einer ordnungsmäßigen
Versammlung beschlossen wird.

20

Änderungen dieser Statuten bedürfen bei Abstimmung
der einfachen Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder
und sind dem Landratsamte in Oldenstadt zur Genehmigung
zu unterbreiten

21

Jedes Mitglied erhält ein gedrucktes Exemplar dieser
Statuten kostenfrei ausgehändigt und hat mit dem Inhalt
desselben sich genau bekannt zu machen.
Angenommen in der ordentlichen Versammlung der
Freiwilligen Feuerwehr am 7. Mai zu Wriedel.

Der Vorstand

 

H. Schütze

Hauptmann

Heinr. Reben

Hptm. Stellv. u. Schriftführer

H. Horns

Zugführer d. Steigerzg.

B. Wulze

Zugf. d. Spritzenzuges

W. Gade

1. Rottführer d. Steigerzg.

R. Hintz

2. Rottf. d. Steigerzg.

Wilh. Cordes
1. Rottf. d. Spritzentg.

 

Fr. Studtmann

2. Rottf. d. Spritzenzg.