In Niedersachsen sind die Brenntage seit dem 01.04.2014 nicht mehr zulässig. Nur in begründeten Einzelfällen kann eine Verbrennung durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zugelassen werden. 

Der Entscheidung die Brenntage abzuschaffen war eine Überprüfung der Staatskanzlei vorausgegangen, ob die Brenntage überhaupt notwendig sind. Mehr als die Hälfte der Gemeinden in Niedersachsen erklärten, eine Brenntageregelung ist entbehrlich.