Nach schweren Verkehrsunfällen entscheiden oft nur Minuten über leben und Tod. Viele scheint das zu überfordern und haben Angst etwas falsch zu machen und entscheiden sich gar nichts zu unternehmen. Damit ist aber schon der einzige und schwerste Fehler geschehen. Es gibt im Prinzip bei der ersten Hilfe keine Fehler. Zur ersten Hilfe bei Unglücksfällen ist jeder moralisch und auch rechtlich verpflichtet. Ein unterlassen dieser Hilfe ist strafbar.
Informationen zum Brenntag
In Niedersachsen sind die Brenntage seit dem 01.04.2014 nicht mehr zulässig. Nur in begründeten Einzelfällen kann eine Verbrennung durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zugelassen werden. Der Entscheidung die Brenntage abzuschaffen war eine Überprüfung der Staatskanzlei vorausgegangen, ob die Brenntage überhaupt notwendig sind. Mehr als die Hälfte der Gemeinden in Niedersachsen erklärten, eine Brenntageregelung ist entbehrlich.