Wohnungsbrand Kreuzbergstrasse (böswillige Alarmierung)

Datum: 25. März 2005 um 0:00 Uhr
Alarmierungsart: DME
Dauer: 0 Minuten
Einsatzart: Brandbekämpfung
Einsatzort: Wriedel, Kreuzbergstrasse
Einsatzleiter:
Mannschaftsstärke: 24
Fahrzeuge: Löschgruppenfahrzeug LF 16 TS Florian Uelzen 11/44/11, Löschgruppenfahrzeug LF 8 (außer Dienst), Tanklöschfahrzeug TLF 20/30 Florian Uelzen 11/23/11
Eingesetzte Kräfte: FF Wriedel-Schatensen, Polizei, Presse Samtgemeinde, stellv. Gemeindebrandmeister


Einsatzbericht:

Zum wiederholten Mal in diesem Jahr wurde die FF Wriedel-Schatensen aus reiner Böswilligkeit oder schlicht Dummheit alarmiert. Die Feuerwehreinsatzleitzentrale alarmierte nicht, wie sonst üblich bei solchen Situationen, die zweite Stützpunktfeuerwehr, in diesem Fall Ebstorf. Dem Disponenten kam wohl auch einiges an der Alarmierung „Spanisch“ vor.

Trotzdem wurde die Feuerwehr Wriedel-Schatensen über Vollalarm (Sirene) alarmiert. Das bedeutet, alle aktiven Feuerwehrangehörigen werden zum Einsatz gerufen. Die Alarmierung wurde vom öffentlichen Fernsprecher in der Ortsmitte gegenüber der Sparkasse abgesetzt. Die Person meldete sich mit offenbar falschen Namen bei der FEL. Das vermeidliche Brandobjekt war in einer der Stichstraßen zu finden die zur Kreuzbergstrasse gehören. Jeder der ein Feuer dort melden würde, kommt aus der Nachbarschaft oder müsste sich unmittelbar vor Ort befinden.

Die Bewohner des Hauses staunten nicht schlecht als die Feuerwehr vor ihrer Tür stand und ihnen eröffnete, dass eine Feuermeldung über ihr Wohnhaus eingegangen ist. Wir versicherten uns, dass alles in Ordnung ist und rückten dann ab.

Wir können an dieser Stelle nur wiederholen, im Strafgesetzbuch steht hierzu: „Wer absichtlich oder wissentlich Notruf oder Notzeichen missbraucht oder wer vortäuscht, dass wegen eines Brandes oder Unglücksfalles Hilfe von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei erforderlich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft“.

Standortkennung, Tonbandaufzeichnungen, Fangschaltungen und die moderne ISDN-Technologie entlarven sehr oft den oder die Täter, die dann außer der Strafe auch noch die Kosten des vergeblichen Einsatzes begleichen müssen. Eltern müssen für ihre Kinder haften und da kommen schnell einige hundert Euro zusammen.

Das gilt jedoch nur für böswillige Alarmierungen. Wenn eine kritische Situation falsch eingeschätzt wurde und es stellt sich dann heraus, dass die Feuerwehr gar nicht gebraucht wurde, so ist dieser vergebliche Einsatz kostenfrei. Wir erwarten dann allerdings, dass man uns dann an der Einsatzstelle erwartet bzw. anspricht und so die Ursache für den Fehlalarm erklärt.

Text : Andreas Dehning (FF Wriedel-Schatensen)
Fotos: Philipp Schulze (SG Pressewart)

ℹ️ Wichtiger Hinweis: Auf unserer Internetseite berichten wir ausführlich (also auch mit Bildmaterial) über unser Einsatzgeschehen. Bilder werden erst gemacht, wenn das Einsatzgeschehen dies zulässt! Es werden keine Bilder von Verletzten oder Toten gemacht oder hier veröffentlicht! Sollten Sie Einwände gegen die hier veröffentlichten Fotos oder Berichte haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unseren Webmaster.