Gefährliche Stoffe und Güter

Gefährliche Stoffe und Güter sind „Stoffe“ von denen bei unsachgemäßen Umgang Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt ausgehen können. Von diesen Stoffen kann eine Vielzahl von Gefährdungen ausgehen, daher werden die Stoffe entsprechend ihrer Wirkung unterteilt.

  • explosiv
  • giftig
  • entzündlich
  • ätzend
  • erbgutverändernd
  • fruchtschädigend
  • krebserzeugend

Diese gefährlichen Stoffe können uns beim Transport, bei der Lagerung oder beim Umgang begegnen. Daher unterscheidet auch der Gesetzgeber zwischen Lagerung (Gefahrstoff – Verordnung) und Transport (Gefahrgut Verordnung ).

Lagerung gefährlicher Stoffe (GefStoffV)

Die Lagerung gefährlicher Stoffe erfolgt nach den Richtlinien der Gefahrstoff – Verordnung (GefStoffV). Diese Verordnung befasst sich mit der Lagerung, dem Umgang, der Produktion und der Vernichtung gefährlicher Stoffe. Ziel diese Verordnung ist es, Gefahren die durch unsachgemäßen Umgang entstehen können für Mensch und Umwelt abzuwenden. Nach der GefStoffV muß auf der Verpackung folgendes angegeben werden:

  • Die Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung.
  • Die Bezeichnung bestimmter Bestandteile der Zubereitung.
  • Die Gefahrensymbole mit den zugehörigen Gefahrenbezeichnungen.
  • Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze).
  • Sicherheitsratschläge (S-Sätze).
  • Name und Anschrift des Herstellers oder des Importeurs.

Gefahrensymbole

Gefahrensymbole

Wirkung

Beschreibung

Stoffbeispiel

 mindergiftig Mindergiftig (gesundheitsschädlich) Können durch Einatmen, Verschlucken oder durch Hautaufnahme akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen oder zum Tode führen Glykol
 giftig Giftig Können in geringen Mengen beim Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen oder zum Tode führen Arsen
 Sehrgiftig Sehr giftig Können in sehr geringen Mengen beim Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut schwere akute oder chronische Gesundheitsschäden erzeugen oder zum Tode führen Kaliumcyanid
 brandfoerdernd Brandfördernd Sind in der Regel selbst nicht brennbar, können aber bei Berührung mit brennbaren Stoffen die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes beträchtlich erhöhen Kaliumchlorat
 Leichtentzuendlich Leichtentzündlich Können sich bei gewöhnlicher Temperatur an der Luft erhitzen und entzünden, oder haben einenniedrigen Flammpunkt (< 21 °C), oder bilden unter Feuchtigkeit eine gefährliche Menge hochentzündlicher Gase Ethanol
 Hochendzuendlich Hochentzündlich Haben als Flüssigkeiten einen extrem niedrigen Flammpunkt (< 0 °C) und einen niedrigen Siedepunkt bzw. Siedebeginn (< 35 °C); als Gase können sie unter Normalbedingungen mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden Diethylether
 reizend Reizend Können bei Kontakt mit der Haut zu Entzündungen führen Calciumchlorid
 Aetzend Ätzend Zerstören lebendes Gewebe (z.B. bei Säuren mit pH < 2, oder Laugen mit pH > 11.5) Natronlauge
(> 2 %ig)
 umweltgefaehrlich Umweltgefährlich Können Wasser, Boden, Luft, Klima, Pflanzen oder Mikroorganismen derart verändern, daß Gefahren für die Umwelt entstehen Lindan
 Explosion Explosionsgefährlich Können durch Schlag, Reibung, Erwärmung, Feuer oder andere Zündquellen auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff explodieren Ethylnitrat

 

Transport gefährlicher Güter (GGV)

Werden gefährliche Stoffe transportiert, werden sie als gefährliche Güter bezeichnet und unterliegen Gefahrgut Verordnung (GGV). Beim Gefahrguttransport werden die Fahrzeuge mit einer Warntafel und/oder Gefahrenzettel gekennzeichnet. Gefahrgutverordnungen gibt es für jedes Transportmittel auf Strasse, Schienen, See oder Binnenschifffahrt.

Gefahr-klasse

Gefahrenzettel

Warntafel

Maßnahmen

Hinweise

 1.1 bis 1.3

Gefahrzettel 1 1

Außer den Warntafeln vorne und hinten muss das Fahrzeug an den Seiten und an der Rückseite mit je einem Gefahrenzettel versehen sein, wie die Versandstücke, die es befördert.

Warntafel 1

  • Bei Brandgefahr evakuieren
  • Aus der Deckung heraus arbeiten
  • Besondere militärische Kennzeichnungen beachten.

 1.4

Gefahrzettel 1 2

 1.5

Gefahrzettel 1 3

 2

Gefahrzettel 2

Warntafel 2

  • Atem- und Körperschutz für die Einsatzkräfte vorsehen
  • Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder ablenken
  • Im Brandfall den Behälter und Umgebung aus der Deckung kühlen.
  • Brennendes Gas nicht löschen, Gaszufuhr absperren.
  • Leckstelle abdichten
  • Kanalisation, Schächte, Keller und Gewässer sichern.
  • Explosions- geschützte Geräte verwenden
  • Im explosions- gefährdeten Bereich kein ungeschütztes Sprech- funkgerät betreiben
  • Diese Stoffe werden auch tiefkalt verflüssigt transportiert (Erfrierungsgefahr)
  • Nicht in verflüssigtes Gas spritzen
  • Gefahr des Druckbe- hälterzerknalls beachten

 3

Gefahrzettel 3

Warntafel 3

  • Atem- und Körperschutz für die Einsatzkräfte vorsehen
  • Im Brandfall Behälter und Umgebung kühlen
  • Ausbreitung verhindern, Flüssigkeit auffangen, Leckstellen abdichten
  • Flüssigkeiten mit Schaum abdecken
  • Kanalisation, Schächte, Keller und Gewässer sichern.
  • Messgeräte einsetzen
  • Zündquellen fernhalten, vermeiden, ausschalten
  • Elektrostatische Aufladung als Zündquelle beachten
  • Explosionsgeschützte Geräte verwenden
  • Im explosionsgefährdeten Bereich kein ungeschütztes Sprechfunkgerät betreiben

 4.1

Gefahrzettel 4 1

Warntafel 4

Atem- und Körperschutz für die Einsatzkräfte vorsehen
  • Explosionsgefahr pulverförmiger Stoffe
  • Brandgase können stark reizend oder giftig sein
  • Diese Stoffe werden auch als heiße Schmelze transportiert
  • Wenn auf dem Gefahrzettel 4.3 eingetragen ist oder ein X vor Gefahrnummer steht reagiert der Stoff heftig mit Wasser. Es entstehen entzündliche Gase.

 4.2

Gefahrzettel 4 2

 4.3

Gefahrzettel 4 3

Warntafel 4 X

 5.1

Gefahrzettel 5 1

Warntafel 5

  • Atem- und Körperschutz für die Einsatzkräfte vorsehen
  • Im Brandfall Löschangriff mit großen Wassermengen aus sicherer Entfernung
  • Ausgelaufene flüssige Stoffe nicht mit brennbaren Bindemitteln aufnehmen
  • Explosionsgefahr bei Gefahrklasse 5.2

 5.2

Gefahrzettel 5 2

 6.1

Gefahrzettel 6 1 1

Warntafel 6

  • Atem- und Körperschutz für die Einsatzkräfte vorsehen
  • Ausbreitung verhindern, den Stoff auffangen und Leckstelle abdichten
  • Kanalisation, Schächte, Keller und Gewässer sichern
  • Messgeräte einsetzen
  • ggf. Desinfektionsmaßnahmen vorbereiten

Gefahrzettel 6 1 2

 6.2

Gefahrzettel 6 2

 7

Gefahrzettel 7 1

Außer den Warntafeln vorne und hinten, führt das Fahrzeug an den Seiten und an der Rückseite je einen Gefahrenzettel
  • Atem- und Körperschutz für die Einsatzkräfte vorsehen
  • Abstand von der Strahlenquelle halten
  • Abschirmung ausnutzen
  • Aufenthaltsdauer begrenzen
  • Messgeräte einsetzen
Feuerwehr mit Strahlenschutz-sonder-ausrüstung anfordern

Gefahrzettel 7 2

Warntafel 7

Gefahrzettel 7 3

Gefahrzettel 7 a

 8

Gefahrzettel 8

Warntafel 8

  • Atem- und Körperschutz für die Einsatzkräfte vorsehen
  • Ausbreitung verhindern, den Stoff auffangen und Leckstelle abdichten
  • Gas- oder Dampfwolke mit Sprühstrahl niederschlagen
  • Kanalisation, Schächte, Keller und Gewässer sichern
  • Messgeräte einsetzen
  • Diese Stoffe werden auch in heißem Zustand transportiert
  • Nicht in Flüssigkeit spritzen

 9

Gefahrzettel 9

Warntafel 9

  • Atem- und Körperschutz für die Einsatzkräfte vorsehen
Hierzu gehören asbest- und dioxinhaltige Stoffe sowie verflüssigte Metalle und umweltgefährliche Stoffe